Kreisklinik Mallersdorf
  • Unfallchirurgie

    „Ihr D-Arzt für Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle“

    Unfallchirurgie

Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle

D-Arzt Zulassung

Chefarzt Thomas Beer verfügt als sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) über die berufsgenossenschaftliche Zulassung zur Behandlung von Arbeitsunfällen. Die verletzte Person und behandelnden Ärzte haben einiges zu beachten, damit dieser besondere Versicherungsschutz greift, der viele Vorteile bietet.

Wissenswertes rund um die BG-Heilverfahren

Wer ist bei Ausübung seiner Tätigkeit versichert?

  • Arbeitnehmer
  • Schüler
  • Selbständige und Landwirte
  • Ersthelfer am Unfallort
  • Nachbarschaftshelfer, z. B. in der Landwirtschaft
  • Passanten, die einem Arbeiter zur Hand gehen
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörigen betreuuen

Ziel ist es, Menschen in Ausbildung, Beruf und auf dem dafür zurückgelegten Weg vor Härtefällen abzusichern. Gleichzeitig soll Hilfsbereitschaft nicht bestraft werden.

Wann zu welchem Arzt?

Die dringlichste Frage ist für Unfallopfer, an welchen Arzt sie sich wenden können.

Zum Hausarzt:

  • bei kleinen Unfällen mit Bagatellfolgen
  • wenn kein größerer Aufwand erforderlich ist
  • wenn eine Krankschreibung für maximal drei Tage benötigt wird

Dann wird ein sogenanntes "allgemeines Heilverfahren" eingeleitet.

Zum D-Arzt mit berufsgenossenschaftlicher Zulassung (BG-Zulassung):

  • bei leichten Verletzungen mit Krankschreibung über 3 Tage
  • bei mittleren Verletzungen
  • bei schweren Verletzungen

Dieser D-Arzt leitet ein sogenanntes "allgemeines Heilverfahren" oder "besonderes Heilverfahren" ein.

Alternativ können sich Patienten auch direkt an den Durchgangsarzt wenden. Eine Weiterleitung an Fachärzte aller erforderlichen Fachrichtungen ist jederzeit möglich.

Warum lohnt sich die D-Arzt-Behandlung für Patienten?

  • In Zeiten der zunehmenden Reglementierung kann der Durchgangsarzt noch freier entscheiden bei der Verordnung benötigter Hilfsmittel, Krankengymnastik oder Rehamaßnahmen.
  • Die Gewährung von Verletztengeld und später einer Rente ist ein zusätzlicher Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Außerdem profitieren die Betroffenen von den hohen Anforderungen an die Qualifikation des Durchgangsarztes und an die besondere Ausstattung der Klinik oder Praxis.

Was können die Beteiligten beitragen?

Für einen reibungslosen Ablauf des Heilverfahrens und den Erhalt des Versicherungsschutzes sind alle Beteiligten verantwortlich - Arzt und Patient.

Patient

  • Hinweis an den behandelnden Arzt, dass es sich um einen Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall handelt
  • Mitwirkungspflicht (Aufgabe, alles für die Genesung erforderliche zu tun und an der Behandlung aktiv mitzuarbeiten)
  • Information des Arbeitgebers bzw. der Lehrkraft

Arzt

  • Übermittlung des ärztlichen Unfallberichts an die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Weitere ärztliche Meldung an die BG nach Abschluss der Behandlung
  • Ggf. Veranlassung eines Gutachtens, wenn eine geminderte Erwerbsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden muss

Bereiten frühere Arbeitsunfälle erneut Beschwerden,...

In dem Fall steht der Patient nach Meldung beim Durchgangsarzt wiederholt unter Versicherungsschutz.

Wie ist die BG-Versicherung entstanden?

Arbeitsunfälle waren in der Phase der Industrialisierung schwere Härtefälle, die von den schwindenden familiären Strukturen kaum aufgefangen werden konnten. Die vehementen Forderungen der Arbeiterbewegungen führten in den 1880er Jahren zu einem kaiserlichen Erlass und schließlich zum ersten Unfallversicherungsgesetz. Unternehmerpflichtbeiträge gewährleisten seither eine finanzielle Absicherung bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden. Die organisatorische Verantwortung für Versicherungsschutz und Einhaltung der neuen Unfallverhütungsvorschriften übernahmen die neu gegründeten Berufsgenossenschaften. Immer mehr Betriebsarten und Gewerbe wurden mit einbezogen.

Ansprechpartner

Unfallchirurgie

Chefarzt Thomas Beer

Chirurg, Unfallchirurg, Notfallmedizin, D-Arzt für berufsgenossenschaftliche Behandlung/Heilverfahren

Kontakt

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84066 Mallersdorf-Pfaffenberg

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Fax        08772 981-380

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Mi. 09:30-12:30 Uhr