Plastische Chirurgie - Wiederherstellungsoperationen
Wenn die Haut nicht mehr zum Körper passt
Patienten, die erfolgreich abgenommen haben, fühlen sich oft in der eigenen Haut wie in den alten Kleidungsstücken, die zu weit geworden sind. Nicht immer ist es ohne kosmetische Korrekturen möglich, den Körper wieder in Form zu bringen. Nach einer Gewichtsreduktion im Zuge der Adipositastherapie stellt sich immer wieder die Frage nach medizinisch ratsamen Korrekturen, die zugleich ästhetisch sind. Nicht nur das Aussehen und die Psyche leiden unter der zu groß gewordenen Haut. Auch Entzündungen oder Pilzinfektionen in den Hautfalten können eine Folge sein.
Die Klinik Mallersdorf kooperiert im Bereich Plastische Chirurgie mit Dr. med. Angelika Schleicher. Sie ist Fachärztin für Allgemeine sowie Plastische Chirurgie und spezialisiert auf Ästhetische Chirurgie. Neben der körperlichen Verträglichkeit legt sie großen Wert auf eine dezente Platzierung der Narben. Für größere Operationen stehen eigens Betten für einen stationären Klinikaufenthalt zur Verfügung.
Beispiele für häufige Operationsverfahren
- Straffung der Bauchdecke
- Straffung der Oberschenkel und Oberarme
- Fettabsaugung
Voraussetzungen für eine Wiederherstellungs-OP
- Bevor eine Operation in Frage kommt, muss nachgewiesen werden, dass das neue Gewicht mindestens ein halbes Jahr lang konstant gehalten wurde.
- Auch nach dem Eingriff sollte das Gewicht sich nicht mehr ändern, um Folgeoperationen zu vermeiden, die dann ein höheres Risiko bergen.
- Jedem plastisch-chirurgischen Eingriff gehen ausführliche, individuelle Beratungs- und Aufklärungsgespräche voran.
- Ein mehrjähriger Therapieplan wird aufgestellt für den zeitlichen Ablauf aller Maßnahmen und unter aktiver Miteinbeziehung des jeweiligen Patienten.
Kostenübernahme
Zunehmend setzt sich auch bei den Krankenkassen die Erkenntnis durch, dass es sich bei der Plastischen Chirurgie im Fall von Adipositas keineswegs um „Schönheitschirurgie" handelt, sondern um medizinisch notwendige Eingriffe. Für diese wird im Rahmen der ärztlichen Beratung ein Therapieplan für die nächsten ein bis zwei Jahre erstellt. Individuell notwendige Operationen werden hierin aufgelistet und medizinisch begründet. Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Krankenkasse entscheiden dann, für welche Operationen die Kosten übernommen werden.
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